Die Garantenstellung aus Ingerenz

Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant...

Ful tanımlama

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Detaylı Bibliyografya
Yazar: Fischer, Johannes
Materyal Türü: Online
Dil:Almanca
Baskı/Yayın Bilgisi: Logos Verlag Berlin 2025
Konular:
Online Erişim:https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/100251
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