Die Garantenstellung aus Ingerenz

Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant...

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מידע ביבליוגרפי
מחבר ראשי: Fischer, Johannes
פורמט: Online
שפה:גרמנית
יצא לאור: Logos Verlag Berlin 2025
נושאים:
גישה מקוונת:https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/100251
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