Die Garantenstellung aus Ingerenz

Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
1. Verfasser: Fischer, Johannes
Format: Online
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Logos Verlag Berlin 2025
Schlagworte:
Online-Zugang:https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/100251
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