Die Garantenstellung aus Ingerenz
Das unechte Unterlassungsdelikt gilt seit langem als das "dunkelste Kapitel" in der Dogmatik des Allgemeinen Teils des StGB. Gesetzlicher Anhaltspunkt der Strafbarkeit ist allein, dass der Unterlassende "rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt", § 13 Abs. 1 StGB, also Garant...
Gespeichert in:
| 1. Verfasser: | |
|---|---|
| Format: | Online |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
Logos Verlag Berlin
2025
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| Schlagworte: | |
| Online-Zugang: | https://library.oapen.org/handle/20.500.12657/100251 |
| Tags: |
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